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   BFH, 09.03.1990 - V B 159/88   

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https://dejure.org/1990,6185
BFH, 09.03.1990 - V B 159/88 (https://dejure.org/1990,6185)
BFH, Entscheidung vom 09.03.1990 - V B 159/88 (https://dejure.org/1990,6185)
BFH, Entscheidung vom 09. März 1990 - V B 159/88 (https://dejure.org/1990,6185)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 245
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.1988 - IVa ZB 13/87

    Einsatz von Hilfskräften durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die

    Auszug aus BFH, 09.03.1990 - V B 159/88
    Unter diesen Umständen braucht der Senat nicht auf Bedenken einzugehen, die gegenüber einer eidesstattlichen Versicherung bestehen, die keine eigene Sachdarstellung enthält, sondern sich auf einen anwaltlichen Schriftsatz bezieht, der neben Tatsachenbehauptungen auch rechtliche Würdigungen umfaßt (vgl. hierzu Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 13. Januar 1988 IV a ZB 13/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1989, 448).
  • BFH, 27.03.1985 - II R 118/83

    Finanzgerichtsverfahren - Wiedereinsetzungsantrag - Frist - Nachschieben von

    Auszug aus BFH, 09.03.1990 - V B 159/88
    Die Tatsachen zur Begründung des Antrags sind nach ständiger Rechtsprechung innerhalb der Zweiwochenfrist substantiiert vorzutragen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. März 1985 II R 118/83, BFHE 144, 1, BStBl II 1985, 586 m. w. N.).
  • BFH, 11.12.1985 - I R 380/83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist durch

    Auszug aus BFH, 09.03.1990 - V B 159/88
    Dies ist nur der Fall, wenn die Krankheit plötzlich eingetreten und/oder so schwer war, daß der Erkrankte zur Fristwahrung außerstande war (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1985 I R 380/83, BFH/NV 1986, 742 m. w. N.).
  • BFH, 18.09.2012 - III B 61/12

    Wiedereinsetzung bei Dauererkrankung

    Dies ist nur der Fall, wenn die Krankheit plötzlich eingetreten und/oder so schwer war, dass der Erkrankte zur Fristwahrung außerstande war (z.B. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1985 I R 380/83, BFH/NV 1986, 742, und BFH-Beschluss vom 9. März 1990 V B 159/88, BFH/NV 1991, 245).
  • BFH, 11.08.2005 - VII B 319/04

    Wiedereinsetzung - Erkrankung

    Dies ist nur der Fall, wenn die Krankheit plötzlich eingetreten und/oder so schwer war, dass der Erkrankte zur Fristwahrung außerstande gewesen ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. März 1990 V B 159/88, BFH/NV 1991, 245, und BFH-Urteil vom 11. Dezember 1985 I R 380/83, BFH/NV 1986, 742).
  • BFH, 22.07.1991 - III B 22/91

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Fristversäumnis bei

    Eine Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten wird nur dann als schuldlose Verhinderung gewertet, wenn die Krankheit plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, daß es für den Prozeßbevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist zu wahren oder wenigstens rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (BFH-Beschlüsse vom 9. August 1989 IX R 163/85, BFH/NV 1990, 303, und vom 9. März 1990 V B 159/88, BFH/NV 1991, 245).
  • BFH, 05.04.2005 - VII S 29/04

    Wiedereinsetzung; Erkrankung

    Dies ist nur der Fall, wenn die Krankheit plötzlich eingetreten und/oder so schwer war, dass der Erkrankte zur Fristwahrung außerstande war (BFH-Beschluss vom 9. März 1990 V B 159/88, BFH/NV 1991, 245, und BFH-Urteil vom 11. Dezember 1985 I R 380/83, BFH/NV 1986, 742).
  • BFH, 24.03.1995 - VIII B 155/94

    Anforderungen an die schlüssige Bezeichnung von Verfahrensmängeln in der

    Das muß der Betroffene im einzelnen darlegen und glaubhaft machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. März 1990 V B 159/88, BFH/NV 1991, 245, und vom 17. Juni 1993 VI R 100/92, BFH/NV 1993, 750 sowie Gräber/Koch, a. a. O., § 56 Rz. 50).
  • BFH, 17.06.1993 - VI R 100/92

    Verfristung einer Revision und Ablehung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den

    Für den Fall der Erkrankung muß sich aus der Antragsbegründung ergeben, daß es dem Erkrankten unmöglich oder unzumutbar war, die fristwahrende Handlung selbst oder durch Dritte vorzunehmen (BFH-Beschluß vom 9. März 1990 V B 159/88, BFH/NV 1991, 245).
  • BFH, 18.12.1996 - XI B 150/96

    Eingehende Darstellung des Geschehensablaufs zur Begründung eines

    Wird wie im Streitfall Erkrankung geltend gemacht, müssen Art und Schwere der Erkrankung dargetan (BFH- Beschlüsse vom 14. Januar 1985 IV R 261/84, BFH/NV 1986, 219; vom 24. Juli 1992 V R 39/86, BFH/NV 1993, 308) und regelmäßig durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft gemacht werden (BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 1993 IX R 95/92, nicht veröffentlicht -- NV --; vom 9. März 1990 V B 159/88, BFH/NV 1991, 245).
  • FG München, 10.03.2017 - 12 K 2612/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Klagefrist

    Wird die unverschuldete Fristversäumung - wie im Streitfall - mit einer Erkrankung begründet (was auch bei psychischen Erkrankungen grundsätzlich möglich ist; vgl. BFH-Beschluss vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257), so ist zur Begründung des Wiedereinsetzungsbegehrens die Angabe von Tatsachen erforderlich, aus denen sich Art und Schwere der Erkrankung ergeben (BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 2015 X B 107/14, BFH/NV 2015, 1431; vom 11. August 2005 VII B 319/04, BFH/NV 2006, 79; vom 9. März 1990 V B 159/88, BFH/NV 1991, 245).
  • FG München, 30.09.1998 - 1 K 3123/97

    Versagung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

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  • VG München, 10.03.2017 - M 12 K 14.2612

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Klagefrist

    Wird die unverschuldete Fristversäumung - wie im Streitfall - mit einer Erkrankung begründet (was auch bei psychischen Erkrankungen grundsätzlich möglich ist; vgl. BFH-Beschluss vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257), so ist zur Begründung des Wiedereinsetzungsbegehrens die Angabe von Tatsachen erforderlich, aus denen sich Art und Schwere der Erkrankung ergeben (BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 2015 X B 107/14, BFH/NV 2015, 1431; vom 11. August 2005 VII B 319/04, BFH/NV 2006, 79; vom 9. März 1990 V B 159/88, BFH/NV 1991, 245).
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